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Mittwoch, 19.06.2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Rechtsform
Die Volkshochschule Heidekreis gGmbH ist die kommunale Erwachsenenbildungseinrichtung im Landkreis Heidekreis.
Sie wird in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH geführt, der Landkreis Heidekreis ist alleiniger Gesellschafter.
Als gemeinnützige GmbH verfolgt die Volkshochschule Heidekreis ausschließlich gemeinnützige Zwecke und nimmt den gesetzlichen Auftrag zur Weiterbildung nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (NEBG) wahr.

Wie Sie sich anmelden
Melden Sie sich persönlich, telefonisch oder schriftlich an. Auch Fax- oder E-Mail-Anmeldungen nehmen wir gern entgegen. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Anmelde- und Teilnahmebedingungen an. Jede dieser Anmeldungen ist für Sie verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Ein unverbindlicher Besuch des ersten Veranstaltungstermins ist nicht möglich. Die Teilnahme an bereits einem Veranstaltungstermin gilt als Anmeldung.

Achtung!
Es erfolgt grundsätzlich keine Bestätigung der Anmeldung. Sie werden nur benachrichtigt, wenn

  • die Veranstaltung nicht wie ausgedruckt stattfindet
  • der Kurs bereits belegt ist
  • Sie sich zu einer Bildungsurlaubsveranstaltung angemeldet haben.

Abmeldungen:

Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Abmeldungen erfolgen nur über die VHS. Gebührenfreie Abmeldungen sind nur bis zu 8 Tagen, bei Bildungsurlauben bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn möglich.

Wie Sie bezahlen:
Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Einzugsermächtigung, die Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnemerliste bestätigen, Barzahlungen und Überweisungen sind vor Kursbeginn zu entrichten:
Bei Ausstellung einer Rechnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 2,00 erhoben.

Zur Durchführung der Kurse und Veranstaltungen:
Zur Durchführung einer Veranstaltung ist in der Regel eine Mindestteilnehmer/innenzahl von 10 Personen erforderlich. Wird diese unterschritten, kann die Veranstaltung nur mit einer Zuzahlung zur Kursgebühr stattfinden. Für Kurse mit einer Teilnehmerzahl zwischen sieben und neun erhöht sich die Gebühr um EUR 0,55 pro Unterrichtsstunde. Eine Ermäßigung der Teilnehmergebühr wird dann nicht gewährt.